
März 28th, 2013

teltarif.de - Mobilfunknews

Ein Mobilfunkanbieter darf in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Schadenspauschale von zehn Euro für Rücklastschriften verlangen. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einem veröffentlichten Urteil entschieden.
komplette Meldung auf teltarif.de - Mobilfunknews lesen